Offizielles F.I.P.S.ed Reglement für Schwarzbarsch


 

    

ORGANISATION:

 

1.          Die offiziellen internationalen Mannschaftswettbewerbe werden von den der

            C.I.P.S. angehörigen nationalen Sportfischerverbänden ausgerichtet. Der

            organisierende Verband wird offiziell für den betreffenden Wettbewerb

            verantwortlich sein.

 

2.          Teilnehmen können nur die Mitglieder eines der C.I.P.S. angehörigen

            Verbandes, dessen Jahresbeitrag beglichen wurde, oder die Angelsportvereine,die 
            diesem Verband angehören; sie müssen von ihren Verbänden bestimmt werden; die 
            Angler, aus denen sich Vereins- oder Verbandsmannschaften zusammensetzen, 
            müssen die diesbezügliche Nationalität besitzen.

 

            Ein Angler, der bereits an einer Nationalweltmeisterschaft oder an einem

            internationalen Treffen einer bestimmten Nation teilgenommen hat, kann nicht

            mehr für ein anderes Land antreten.

 

            Die Teilnehmer müssen ihre Staatsangehörigkeit stets nachweisen können,

            entweder mit einem Personalausweis, einem Reisepass oder einer

            Nationalitätsbescheinigung.

 

            An Weltmeisterschaften können nur Mannschaften teilnehmen, die Mitglieder der
            nationalen Verbände sind.

 

            Um die Veranstaltung einer  Meisterschaft zu beantragen ist eine

Nation verpflichtet, zu mindest einmal in den drei letzten Jahren an jener

Meisterschaft teilgenommen zu haben, die sie veranstalten will.

 

Vor Ende November des den Meisterschaften vorangehenden Jahres muss

dem Sekretariat der F.I.P.S.e.d. ein vorläufiges Programm jeder Meisterschaft

übersandt werden.

 

3.          Jede Nation welche ein C.I.P.S. Mitglied ist, darf nur ein Team bestehend aus 6 Anglern 
            stellen (3 Paare, da das Schwarzbarschangeln vom Boot jeher in

„Duos“ ausgeführt wird). 2 Reserven sind jeder Nation gestattet; be Nominierung 
            eines Ersatzmannes ist dessen Einsatz endgültig.

 

            Es ist keinen Wettkämpfer erlaubt als Einzelner teilzunehmen. Nationen

welchen es nicht möglich ist drei „Duos“ für die Schwarzbarsch –

Weltmeisterschaft 2006 zu stellen, dürfen an dieser Weltmeisterschaft mit nur ein oder zwei „Duos“ teilnehmen, welches eine absolute Ausnahme ist. Diese „Duos“ werden nur individuell bewertet.

 

4.          Die Wettbewerbe werden in Strömen, Flüssen, Kanälen oder stehenden

Gewässern ausgetragen; das betreffende Gewässer sollte möglichst auf

seiner ganzen Breite zu beangeln sein.

 

5.          Die Strecke darf keine Gefahren für Angler und Zuschauer bieten.

           

            Eine Besichtigung der für eine Meisterschaft in Frage kommenden Strecke

wird von einem oder mehreren Mitgliedern der technischen Kommission oder

von einem durch die F.I.P.S.e.d. bestimmten zuständigen Delegierten durchgeführt , dies in derselben Zeitperiode, die für die Veranstaltung vorgesehen ist; der diesbezügliche Bericht wird dem Direktionsverband der

F.I.P.S.e.d. zwecks Entscheidung vorgelegt und zur Information an die C.I.P.S. weitergeleitet. Die definitive Annahme oder Ablehnung seitens der F.I.P.S.e.d wird durch letztere der kanditierenden Nation mitgeteilt.

 

Zusammenhängen mit den Wettbewerbsstrecken werden auch die Beherbergungsbedingungen einer Begutachtung seitens der technischen Kommission oder des von der F.I.P.S.e.d. bestimmten Mitgliedes unterzogen; im Einverständnis mit der Organisation kann diese Kommission den teilnehmenden Nationen erlauben, ihre Unterkunft selbst zu wählen; in diesem Fall sind die teilnehmenden unbedingt verpflichtet dem organisierenden Verband zum Zeitpunkt der Einschreibung (Anmeldeformular) davon in Kenntnis zu setzen. Jedoch wird von den Nationen, welche die offiziell angegebene Unterkunft nicht wählen, eine Gesamteinschreibgebühr von 

€ 1170.- pro Nation verlangt, die zum Zeitpunkt der Einschreibung an die organisierende Nation zu zahlen ist. Diese Pauschalsumme von € 1170.-

berechtigt zu 10 Bankettkarten und zu je 8 Fischereierlaubnisscheinen für die Trainings- sowie die Wettbewerbstage. Inbegriffen in diesem Betrag von

€ 1170.- sind des weiteren die Versicherung und alle sonstigen Unkosten wie Ankauf von Andenken, Pokalen, Auszeichnungen usw. Liegen an dem von der Organisation bestimmten Termin keine genauen Angaben vor, sind  die teilnehmenden Nationen verpflichtet, ihre Beherbergung selbst zu übernehmen und € 1170.- an die Organisation zu zahlen.

 

Eine Nation, die sich durch das Anmeldeformular zur Teilnahme an einer Meisterschaft verpflichtet hat und dann nicht teilnimmt, muss der organisierenden Nation pflichtgemäß den Beitrag von € 1170.- entrichten. Jede Nation, die diese Regel nicht beachtet, wird die Teilnahme und die Organisation zukünftiger Meisterschaften untersagt.

 

Jede Nation die Mietboote beantragt hat, aber bei den Weltmeisterschaften nicht erscheint muss die Mietgebühr an die organisierende Nation bezahlen. Jede Nation die dieser Regel nicht Folge leistet, wird die Teilnahme und die Organisation zukünftiger Meisterschaften untersagt.

 

Die Nationen müssen dem organisierenden Verband unbedingt das Datum ihrer Ankunft mitteilen, zumindest eine Woche vor dem Wettbewerbsbeginn. Jede für die Sitzung der Mannschaftsführer abwesende (nicht angereiste) Nation wird als NICHT TEILNEHMEND betrachtet und darf nicht an  der Meisterschaft teilnehmen.

 

Die „Schwarzbarsch – Weltmeisterschaft“ findet statt in:

 

Europa und Asien : in den Monaten März oder Oktober

Afrika : im Monat Oktober

Südamerika : zwischen 15. Februar und 30. April

Nordamerika : zwischen 15. April und 30. Juni

 

6.          Die erforderliche Oberfläche des Wasserlaufes oder Wasserbeckens muss mindestens 10 000m2 sein (1 ha/Angler).

 

Bsp.:   10 Nationen, 30 Duos = Wasserbecken muss mindestens 600 000m2 sein (60 ha)

 

 

SITZUNG DER MANNSCHAFTSFÜHRER

 

7.         Es handelt sich um eine Informationsversammlung, welche zu zwei Terminen statt findet.

     

Mittwoch - Nachmittag

 

Bei dieser Erstversammlung wird eine internationale Jury zusammengesetzt, wie Artikel 41 des vorliegenden Reglements es vorsieht; in der Folge werden folgende Punkte erledigt:

 

            1)        Nationenaufruf

            2)        Verlosung der Nationen nach alphabetischer Liste, um die

Reihenfolge der 3 Gruppen besehend aus „Duos“ zu bestimmen:

A, B und C.

                        3)        Ziehen der Aufstellung der 3 Gruppen bestehend aus „Duos“

                                   (A, B und C)

                        4)        Verschiedenste Informationen über den Ablauf der Meisterschaft.

 

            Donnerstag – Nachmittag

 

Ziehen der Bootsaufstellung für die drei Durchgänge (Bsp.: 1. Durchgang: Gruppe B, dann Gruppe A und schließlich Gruppe C. Für den 2. Durchgang: die Gruppe welche im 1.Durchgang als erstes gestartet ist, startet als zweite und die Gruppe welche als zweite gestartet ist startet als dritte,  wohingegen die zuvor als dritte gestartete als erste starten. Für den 3. Durchgang: Jene Gruppe welche im 1. Durchgang als erste gestartet ist, startet als dritte und die im 1.Durchang zweite startet als erste, wohingegen die im 1.Durchgang dritte als erste startet). Die Abfahrt der Gruppen erfolgt in einem Intervall von 10 Minuten.

 

Es ist wünschenswert, dass die Generalkommissare an der Versammlung der Mannschaftsführer teilnehmen.

 

Sollte ein Mannschaftsführer oder ein Delegierter einer Nation abwesend sein, so wird der Präsident oder der von der F.I.P.S.e.d. bestimmte Vertreter die Verlosung vornehmen.

 

 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

8.          a) Die teilnehmenden Teams dürfen ihre Boote benutzen.

 

Die organisierende Nation muss den Teams Boote zu Verfügung stellen,

welche aber eine Leihgebühr erfordern (für die Dauer der Meisterschaft und der Trainingseinheit). Die Kosten werden im Programm aufgelistet ( diese Gebühr muss die Treibstoffkosten beinhalten).

 

Wenn eine Nation ein Mietboot benötigt, so muss sie die organisierende Nation zumindest zwei Monate vor Bewerbsbeginn davon unterrichten.

 

Alle persönlichen oder gemieteten Boote müssen bei Ankunft auf der Wettkampfstrecke der Organisation übergeben werden. Alle persönlichen Boote werden nach Ende der Meisterschaft an die Mannschaften ausgehändigt und die Mietboote werden von der Organisation zurückgegeben.

 

b) Wenn die Boote während des Wettbewerbes nicht benutzt werden, müssen sie für die ganze Dauer der Meisterschaft an einen der Organisation verantwortlichen Bereich abgestellt werden. Die Teams haben eine Stunde vor und nach der 1. Etappe und eine halbe Stunde vor und nach der 2. und 3. Etappe Zeit ihre Boote vorzubereiten. Während der Stunde welche auf jede Etappe folgt, müssen die Boote der Organisation übergeben werden, um diese zu betanken und die Batterien zu laden (bei benutzen eines Privatbootes, muss die Organisation die Ladegeräte von den Besitzern bekommen).

 

9.          Die Wettkämpfer erreichen die Austragungsstrecke mit ihren Privatfahrzeugen.

 

            Ein Kommissar wird vorzugsweise auf jedem Boot anwesend sein. Wenn

            dies möglich ist, werden den „Duos“ der organisierenden Nation ausländische

Kommissare zugewiesen, welche unter  Beisein der anwesenden Nationen

ausgelost werden. Wenn es nicht möglich ist, dass ein Kommissar auf jeden

Boot anwesend sein kann. So gibt es einen Hauptkommissar welcher ein

eigenes Boot hat (1 Boot alle 10 Wettkämpfer-Boote) und nur diesen Boot ist

es erlaubt „Wettkämpfer-Boote“ abzuschleppen oder zu reparieren.

 

Die Kommissare müssen über sämtliche Wettkampfregeln unterrichtet sein.

 

10.       Die Wettkämpfer müssen alle gesetzlichen Schwarzbarsch – Brittelmaße

befolgen, wenn sie an der Meisterschaft teilnehmen (Nationale Regeln).

Dieses Maß muss in dem durch die Organisation vorbereiteten Programm angezeigt werden und bei der Sitzung der Mannschaftsführer erwähnt werden.

 

11.       Der Wettbewerb wird in drei Etappen von jeweils 7 Stunden stattfinden; im Falle einer Unterbrechung durch höhere Gewalt (Gewitter) wird der Wettbewerb für gültig erklärt, wenn seine Dauer mindestens 4 Stunden betrug.

 

12.       Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Wettbewerbsreglement zu kennen und strengstens einzuhalten.

 

13.       Die Angler müssen die Sicherheit des Fisches unter Benützung künstlicher Köder (die Benützung von Schweinefleischrinde ist erlaubt) gewährleisten. Es werden nur lebendige Fische bei der Klassifikation berücksichtigt.

 

14.       Alle anderen Formen der Fischfütterung sind verboten. Es sind nur künstliche Aromen und Oberflächenöle auf den Kunstködern erlaubt.

 

15.       Die Angler müssen schwimmen können.

 

16.       Das verwenden von Echoloten ist erlaubt.

 

17.       Das verwenden von Unterfängern ist nur den Anglern erlaubt.

 

18.       Abgesehen von der Angellizenz, müssen die Angler die Gesetze der Seefahrt in der jeweiligen veranstaltenden Nation kennen. Je nach Bootstyp müssen der Pilot oder die Piloten eine angemessene Zulassung oder Bescheinigung vorweisen. Bevor man das Boot zu Wasser lässt, müssen sämtliche Dokumente bezüglich der Bootsnavigation bei der Organisation aufliegen.  

 

19.       Das Angelgebiet und das Gebiet (Angeln verboten) welches für die Abfahrt und Ankunft der Boote reserviert ist, muss deutlich gekennzeichnet sein. Die Angler können das ganze gekennzeichnete Angelgebiet befahren und befischen.

 

20.       Alle Boote müssen zu dem Ausgangspunkt zurückkehren und sich in einer zuvor vereinbarten Zeit in den Anlegestellen einfinden. Dieses Gebiet muss so langsam wie möglich befahren werden.

 

21.       Die Abfahrts- und Ankunftszone der Boote darf nicht befischt werden.

 

22.       Bei Fahrten mit dem Benzinmotor oder bei Schlechtwetter (Regen, Wind) ist die Verwendung einer Schwimmweste verpflichtend.

            Ein Elektromotor kann während des Angelns benutzt werden.

 

23.       Die Entfernung zwischen den Booten muss mindestens 50 Meter betragen ( sowohl beim Angeln als auch beim Navigieren des Bootes).

 

24.       Das Schleppangeln und das Angeln vom Flussufer aus ist verboten.

 

25.       Alle Fische die verwundet, in schlechten Zustand oder Tot sind, werden nicht gewogen.

           

26.       Alle untermaßigen Fische (die vorgeschriebenen Mindestmaße beachten!) werden als nicht gültig betrachtet und ihr Gewicht wird vom Gesamtgewicht abgezogen.

 

27.       Jeder gefangene Fisch muss lebendig in einem Becken oder einem thermischen Behälter untergebracht werden, welcher mit einem Sauerstoff- und Luftumlaufsystem ausgestattet ist.

 

28.       Der Fang eines Fisches ist auch dann gültig, wenn er außerhalb des Mundes erfolgt.

 

29.       Nur der Schwarzbarsch (micropterus salmoides) wird als gültig gewertet: die Anzahl der Fische ist während jeder Etappe auf 5 Stück beschränkt. Nachdem der fünfte Fisch gefangen geworden ist, ist es notwendig, jeden weiteren ins Wasser zurück zu setzen oder durch einen anderen zu ersetzen. Auf keinen Fall, darf ein Boot mehr als fünf Fische hältern.

 

30.       Das Fliegenfischen mit einem Mäuseschwanz-Ende ist verboten.

 

31.       Die Boote der Jury, der Kontrollpersonen und des Sicherheitspersonals werden durch die Organisation zur Verfügung gestellt.

 

32.       Wenn ein Boot zu seinen bestimmten Abfahrtstermin nicht erscheint, muss es als letztes starten. Allerdings bleibt der Zeitpunkt der Rückkehr unverändert.

 

33.       Für jede überzogene Minute (ab Rückkehrzeitpunkt), wird dem Duo 0,500 kg vom Gesamtgewicht abgezogen. Das Duo, welches mit einer Verspätung von 15 Minuten eintrifft, wird für diesen Durchgang nicht gewertet.

 

34.       Die Boote werden nummeriert (es werden auf jeder Seite zwei gut sichtbare Nummern angebracht).

 

35.       Die Boote können durch einen thermischen Motor und einen Elektromotor angetrieben werden, jedoch müssen stets die Sicherheitsnormen und die lokalen Geschwindigkeitsbeschränkungen eingehalten werden.

 

36.       Alle Boote müssen in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften eine obligatorische Ausrüstung an Bord haben. Ohne diese Ausrüstung sind die Boote nicht für die Seefahrt berechtigt.

 

37.       Bei Lebensgefahr oder Schwierigkeiten muss ein jedes Boot seine Hilfe anbieten.

 

38.       Das absichtliche „Reißen“ des Fisches ist verboten.

 

39.       Die Angler können so viele Ruten mit sich führen wie sie wollen, jedoch dürfen sie zur selben Zeit nur mit einer davon fischen.

 

40.       Den Anglern (Minimum und Maximum 2 Angler auf jeden Boot) darf nicht durch irgendjemanden geholfen werden. Es ist verboten zu Nahe ans Land und zwischen den Konkurrenten zu navigieren. Nur ein Kommissar oder ein Mitglied der Jury kann in Ausnahmefällen diese Bestimmungen aufheben.

 

 

 

Die Jury (Schiedsgericht)

 

41.       Eine internationale Jury, die eventuelle Beschwerden untersucht sowie vom Reglement vorgesehene Sanktionen anwendet, wird am Vorabend des Wettbewerbs während der ersten Sitzung der Mannschaftsführer gebildet.

 

            Die Jury setzt sich zusammen aus:

 

-           dem F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder seinem von ihm selbst ernannten    

            Vertreter

 

-           dem F.I.P.S.e.d.-Generalsekretär

 

-           den anwesenden Mitgliedern des F.I.P.S.e.d.-Direktionsvorstandes und

            der technischen Kommission, der Jugendkommission sowie der

            Kommission für Gewässer- und Naturschutz.

 

-           dem Vertreter des organisierenden Verbandes, außer, wenn dieser dieselbe Staatsangehörigkeit wie die oben genannten Mitglieder besitzt mit Ausnahme des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten (oder seines Stellvertreters), der pflichtgemäß Präsident der Jury ist.

 

Bei einem Regelverstoß eines  „Duos“ mit derselben Nationalität wie ein Jurymitglied (mit Ausnahme des Präsidenten der Jury) so kann dieses an keiner Abstimmung teilnehmen.

 

Die Jurymitglieder müssen durch ein gut sichtbares Zeichen „JURY“ gekennzeichnet sein; sie halten sich auf der Angelstrecke auf, um eventuelle Beschwerden entgegenzunehmen. Der Ort, an dem ständig ein oder mehrere Jurymitglieder zu erreichen sind, muss benannt werden.

 

42.       Alle Einsprüche, außer denen das Klassement betreffend, müssen der Jury spätestens eine Stunde nach Wettbewerbsschluss vorliegen. Sie können mündlich vorgetragen, müssen jedoch anschließend sofort schriftlich bestätigt werden.

 

            Einsprüche das Klassement betreffend müssen spätestens 30 Minuten nach Veröffentlichung der offiziellen Resultate eingereicht werden. Der Zeitpunkt dieser Veröffentlichung muss der für die Resultate vorgesehenen Anschlagtafel angegeben sein. Jedem schriftlichen an die Jury gerichteten Einspruch muss eine Kaution von € 55 beiliegen; bei Nichtanerkennung des Einspruches durch die Jury wird die Kaution der F.I.P.S.e.d.-Kassa zugeführt.

 

            Alle Regelverstöße und Verwarnungen müssen der Jury mitgeteilt werden; nur die Jury allein darf eine Disqualifikation aussprechen. Jedes bestrafte Duo muss unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt werden.

 

            Die Jurymitglieder und die Generalkommissare müssen zur Beachtung des Reglements, das sie selbst genauestens kennen, höchste Sorge tragen.

 

43.       Das in den 2 offiziellen Sprachen verfasste Reglement muss seitens des Organisators der Meisterschaft der Jury und den Mannschaftsführer zur Verfügung gestellt werden.

 

             Die Beschlüsse der internationalen Jury werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit ist die Stimme des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder die seines Stellvertreters ausschlaggebend.

 

            Die Mitglieder des Direktionsvorstandes der F.I.P.S.e.d. tragen ein zur Person gehörendes Abzeichen und können sich in dem für die Offiziellen bestimmten Durchgang frei bewegen. Dieses Abzeichen ist nur gültig für die Dauer des Mandates (4 Jahre).

 

 

STRAFMASSNAHMEN:

 

44.       Die Strafmaßnahmen sind folgende:

           

            a)        Verwarnung bei Verstoß gegen Artikel 8b, 10, 23, 35, 40.

 

b)        Disqualifikation (für den Durchgang) bei Verstoß gegen Artikel 14, 17,

21, 24, 29, 30, 38 und im Wiederholungsfalle nach Verwarnung bei Artikel 8b, 10, 23, 35, 40.

 

c)         Eine Nation wird bei Versäumnis des offiziellen Trainings und bei einer zweiten Verwarnung ausnahmslos disqualifiziert.

 

d)        Im Falle einer Disqualifikation erhält das betreffende „Duo“ die gleiche Zahl von Punkten wie die Zahl der teilnehmenden Nationen +1. Im Falle der Disqualifikation eines „Duos“ behalten die nach ihm klassierten „Duos“ ihre Anfangsplätze (Beispiel: X an achter Stelle klassiert, wird disqualifiziert, die folgenden Angler behalten ihre Plätze und bekommen 9 Punkte, 10 Punkte, usw.).

 

e)        Die an eine Nation erteilte Verwarnung wird für die Dauer von DREI JAHREN in deren Akten vermerkt. Im Falle eines erneuten Verstoßes während diesen DREI JAHREN wird dieser als Wiederholungsfall angesehen und die JURY wird in Erwägung dieses Wiederholungsfalles und gemäß den Strafmaßnahmen darüber befinden.

 

f)         Die an einen Angler erteilte Verwarnung wird für eine unbegrenzte Dauer in dessen Personalakte vermerkt. Im Falle eines erneuten Verstoßes wird dieser als Wiederholungsfall angesehen und die JURY wird in Erwägung dieses Wiederholungsfalles und gemäß den Strafmaßnahmen darüber befinden.

 

g)        Die Mitglieder des Direktionsvorstandes der F.I.P.S.e.d. haben die Erlaubnis, sowohl während eines Wettbewerbs als auch nachfolgend, Anglern, Mannschaftsführern oder Reserven bei Regelbrüchen oder schlechten Benehmen, auch wenn diese im offiziellen Reglement nicht aufgelistet sind, Sanktionen aufzuerlegen.

 

45.       Den Mitgliedern des Direktionsvorstandes der F.I.P.S.e.d. ist es erlaubt, sich frei auf der Wettkampfstrecke zu bewegen, um diverse Verstöße festzustellen.

 

 

ABWIEGE - PROZESS:

 

46.       Der Abwiege - Prozess wird in Anwesenheit aller Mannschaften durch die Organisation abgehandelt. Die durch die Organisation entnommenen Fische (von den Booten) werden in einem dementsprechenden Behälter zu den Verkäufern gebracht. Nach der Kontrolle (sanitärer Zustand und Mindestmaß), wird der Fisch durch die Organisation gewogen und anschließend schonend ins Wasser zurückgesetzt.

 

            Das Duo ist verpflichtet, das festgehaltene Fanggewicht zu unterschreiben. Es werden keinerlei Gewichtseinwände nach unterschreiben des Fangewichtes berücksichtigt.

 

 

KLASSMENTE

 

47.       KLASSMENTE DER EINZELNEN DURCHGÄNGE

           

            1.         KLASSMENTE DER „DUOS“

 

a) Die Klassifizierung erfolgt unter Berücksichtigung des Gewichtes der

gefangenen Fische.

 

b) Bei Gewichtsgleichheit in einem Durchgang, erhalten die betroffenen „Duos“ eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der Plätze, die sie normalerweise besetzt hätten, entspricht (Beispiel Nr.1: 2 Angler ex-aequo auf dem 4. Platz erhalten (4+5):2 = 4,5 Platzpunkte; Beispiel Nr. 2: 3 Angler ex-aequo auf  dem 6.Platz erhalten (6+7+8):3 = 7 Platzpunkte).

 

c) Die „Duos“ ohne Fang oder Nullfänge erhalten eine Punkteanzahl, die dem Durchschnitt der nicht vergebenen Plätzen im Sektor entspricht (Beispiel Nr.1: 24 „Duos“, 12 sind klassiert und nehmen die 12 ersten Plätze ein mit den Platzpunkten 1 bis 12, die 12 Nullfänge erhalten (13+24):2 = 18,5 Platzpunkte); (Beispiel Nr.2: 30 „Duos“, 5 sind klassiert und nehmen die Plätze 1 bis 5 ein, die 25 Nullfänge erhalten (6+30):2 = 18 Platzpunkte). Bleibt es bei einem Nullfang oder einem Abwesenden in einem Durchgang, so erhält dieser die Zahl der Platzpunkte, die dem letzten Platz entspricht (Beispiel: 30 „Duos“, 29 klassiert, der Nullfang erhält 30 Platzpunkte).

 

            2.         MANNSCHAFTSKLASSEMENT

 

                        A – ERSTER DURCHGANG

           

                                    a) Es werden alle Gruppenergebnisse der einzelnen Nationen

zusammengefasst.

 

b) Die Nationalmannschaft mit den wenigsten Platzpunkten wird als erste klassiert usw.

 

c) Bei Punktegleichheit entscheidet das größte Gesamtgewicht der „Duos“ währen des Wettbewerbs und bei Gewichtsgleichheit entscheidet das größte von einem „Duo“ erzielte Einzelgewicht.

 

                        B – 2. UND 3. DURCHGANG

 

                                   Die Klassifizierung erfolgt wie im ersten Durchgang.

 

 

48.       GENERALKLASSEMENT

 

            1.         MANNSCHAFTSKLASSEMENT

 

a) Addition der drei Durchgänge erzielten Plätze der Duos einer Mannschaft; die Mannschaft mit dem kleinsten Total an Platzpunkten wird als erste klassiert usw.

 

b) Bei Punktegleichheit entscheidet das größte Gesamtfanggewicht der „Duos“ während des Wettbewerbes. Wenn es einen weiteren Gleichstand gibt, wird nach der im Bewerb durch die „Duos“ gefangene Fischstückzahl klassiert; und wenn es dann noch immer keine Entscheidung gibt, entscheidet das größte von einem „Duo“ erzielte Einzelgewicht aus dem 2. bzw. 3. Durchgang.

 

            2.         EINZELKLASSEMENT

 

a) Es wird die Gesamtpunkteanzahl der drei Durchgänge für jedes „Duo“ ermittelt; das „Duo“ mit der kleinsten Gesamtpunkteanzahl ist Weltmeister.

 

b) Bei Punktegleichheit zwischen ein oder mehreren „Duos“, entscheidet das über die drei Durchgänge gefangene Gesamtgewicht. Wenn es einen weiteren Gleichstand gibt, wird nach der im Bewerb höchsten gefangenen Fischstückzahl klassiert; sollte es dann noch immer keine Entscheidung geben, entscheidet das höchste gefangenen Tagesgewicht aus den drei Durchgängen und dann aus dem 2. bzw. 3. Durchgang.

 

 

49.       Die Bekanntgabe des Klassements erfolgt durch den Organisator im Beisein des F.I.P.S.e.d. – Präsidenten oder seines Stellvertreters sowie eventuell eines Jurymitglieds.

 

 

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

 

50.       Die Veranstalter sind strengstens verpflichtet für jedwede Organisation eine Haftpflichtversicherung abzuschließen; ein von der Versicherungsgesellschaft ausgestelltes Beglaubigungsschreiben, das die Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung bescheinigt, muss dem F.I.P.S.e.d.-Präsidenten 2 Monate vor dem Wettbewerb zugesandt werden.           

 

 

TRAINING

 

51.      a) Das offizielle Training findet auf der offiziellen Wettkampfstrecke statt.

 

            b) Die Wettkampfstrecke muss nach folgenden Vorgaben organisiert sein:

 

1) Die Strecke muss 15 Tage vor Bewerbsbeginn gesperrt werden.                 Während dieser 15 Tage ist auf der Strecke das trainieren für die an 

       der Meisterschaft teilnehmenden Nation verboten.

 

2) 1 Tag offizielles Training (Donnerstag)

 

3) 3 Tage Beweb (Freitag, Samstag und Sonntag)

 

 

ELEKTRISCHE HINDERNISSE

 

52.      Es ist strengstens verboten , in der Nähe von elektrischen Anlagen (Hochspannungsleitungen, Transformator, Lichtmast usw.) anzulegen oder zu Angeln (Mindestentfernung 25 Meter).

 

 

MASSREGELN IM FALLE EINES GEWITTERS

 

53 .      1 DAS GEWITTER ZIEHT VOR ODER NACH DEN VORBEREITUNGEN AUF

 

            Die Teilnehmer müssen ihr Boot verlassen und der Start wird verschoben. Wenn die Witterungsbedingungen und der vorgesehene Zeitplan es erlauben, kann der Wettbewerb in der Folge normal abgehalten oder in der Zeitdauer gekürzt werden (minimal auf 4 Stunden).

 

            Wenn durch das Unwetter oder den Zeitplan das Vorsetzen des Wettbewerbes unmöglich ist, wird er annulliert.

            

            2 – DAS GEWITTER ZIEHT WÄHREND DES DURCHGANGS AUF

 

            Der Durchgang wird sofort unterbrochen (es wird von der Organisation ein spezielles Signal ausgesandt) und die Ruten müssen gegenüberliegend zu den Anglern aufrecht verstaut werden. Wenn die Witterungsbedingungen es erlauben, erfolgt die Wiederaufnahme des Wettbewerbs durch ein Signal.

 

           Die Dauer des Wettbewerbes darf verkürzt werden, wenn der Programmzeitplan 7 Stunden Angeln zulässt.

 

 

F.I.P.S.e.d - GEBÜHR

 

54.       Jede an einer Weltmeisterschaft teilnehmende Nation muss an die F.I.P.S.e.d. die Beteiligungssumme von 120 € zahlen, dies unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mannschaftsmitglieder. Die Summe von 400€ seitens der organisierenden Nation an die C.I.P.S. bleibt weiterhin bestehen.

 

 

ERÖFFNUNGSFEIER UND SIEGEREHRUNG

 

55.       Die Eröffnungsfeier und die Vorstellung der Mannschaften muss am Vorabend des ersten Durchganges stattfinden.

 

            Die drei erstklassierten Mannschaften und die drei Erstklassierten im Einzelklassement erhalten in feierlicher Form die Medaillen in Gold, Silber und Bronze. Entsprechend den internationalen Gepflogenheiten erklingen bei dieser Ehrung die Nationalhymnen der Sieger; zugleich wird die jeweilige Nationalflagge gehisst. Die Medaillen werden von der F.I.P.S.e.d. gestiftet und von ihrem offiziellen Vertreter überreicht.

 

            Alle anderen Anerkennungen werden gerechterweise an die teilnehmenden Nationen verteilt. Die anwesenden Nationen sind gebeten, ihre Staatsflagge sowie eine CD-Rom ihrer Nationalhymne mitzubringen und dem Organisator zu übergeben.

 

            Im Laufe der Feier zur Verkündung der offiziellen Resultate können in Vertretung einer Nation zur Überreichung der Medaillen und zum Anhören der Hymnen der siegenden Nation maximal 10 Personen das Podium betreten.

 

 

ÜBERSETZUNGEN

 

 

56.      Bei strittigen Fragen über die Auslegung des Reglements gilt nur die französische Fassung als Originaltext und Hinweismittel.

 

 

VERPFLICHTUNGEN

 

57.      Verpflichtung seitens der eine Welt- oder Europameisterschaft organisierenden Nation:

 

a) die von der F.I.P.S.e.d. gelieferten Medaillen und Trophäen gravieren zu lassen

 

b) die Programme und sämtliche Auskünfte in den 2 offiziellen Sprachen (englisch und französisch) zu verschicken.

 

 

 

 

 

           

            Der F.I.P.S.e.d.-Präsident                                          Der F.I.P.S.e.d.-Generalsekretär

 

               Ugo Claudio MATTEOLI                                                   Jackie DUPUIS

 

 

 

 

 

 

 

ÜBERSETZUNG DES OFFIZIELLEN FIPSED REGLEMENTS FÜR „SCHWARZBARSCH“ DURCH DIE „SEKTION BLACK BASS AUSTRIA“.

VORBEHALTLICH ETWAIGER SCHREIB- UND ÜBERSETZUNGSFEHLER.